Kreditsicherheiten - Kreditbegriff
Kreditsicherheiten sind Sicherheiten, die der Kreditangeber vom Kreditnehmer verlangt. Bei Unmöglichkeit der Rückzahlung des geborgten Geldes durch den Kreditnehmer, kann sich der Kreditgeber anderweitig bedienen. Als Kreditsicherheiten können Personalsicherheiten oder Realsicherheiten dienen. Dritte haften im Rahmen einer Bürgschaft, Schuldübernahme oder Kreditauftragskredit für den Kreditnehmer. Bei Realsicherheiten setzt der Kreditnehmer seine Vermögensgegenstände als Sicherheit ein. Das sind zum Beispiel die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren oder anderen beweglichen Sachen und Rechte an Grundstücken. In wieweit sich diese Sicherungsmittel zur Kreditsicherheit eignen, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Diese sind die Höhe und Realisierbarkeit des Besicherungswertes, die Kosten und der Ertrag der Verwertung und die Auswirkung auf die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers.